Das Jahr 2022 bringt für Verbraucher zahlreiche Änderungen mit sich. Welche Neuerungen in den Bereichen Rechte und Verträge, Finanzen und Versicherungen, Gesundheit und Ernährung, Energie, Umwelt und Mobilität auf Sie warten, verrät IMTEST.
Einfache Kündigung bei Verträgen
Neue Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden, unterliegen generell kürzeren Kündigungsfristen. Verbraucher können nach der angegebenen Mindestvertragslaufzeit innerhalb von einem Monat kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Zusätzlich müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.
Höherer Co2-Preis
Für besseren Klimaschutz steigt Anfang des Jahres der CO2-Preis – von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer. Ebenfalls dem Umweltschutz dient die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen. Die Ausnahmen für bestimmte Getränke fallen ab 1. Januar 2022 weg. Spätestens ab Juli 2022 können außerdem alte Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden.
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Kartenzahlung bei E-Ladesäulen und Maßnahme zur Rentensicherung
Auch das Bezahlen beim Laden von E-Autos wird deutlich einfacher. Denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch endlich Kartenzahlungen akzeptieren. Auch im Bereich Gesundheit gibt es Änderungen. So wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege. Ebenfalls positiv: Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge. Zudem ist der Pfändungsschutz ab Januar 2022 verbessert. Nun wird nicht nur der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.
Verbraucherzentrale ist zufrieden
Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westphalen zeigt sich von den Gesetzesänderungen erfreut: Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Die Ver- braucher können sich über einige Neuerungen im kommenden Jahr freuen. Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich. Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.”
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