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Überwachung im Büro: Was der Chef darf und was nicht

Neugierigen Chefs stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Angestellten zu überwachen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Tastatur mit Becher und Maus
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Während der Arbeitszeit kurz bei Facebook vorbeischauen, bei Amazon etwas bestellen oder im Internet das Tagesgeschehen verfolgen: Wenn Angestellte ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, sollten solche Kleinigkeiten kein Thema sein. Zudem gibt es für die private Nutzung des Firmenrechners in der Regel klare Regeln, zu finden in der Betriebsvereinbarung. Dennoch kommt es durch Überwachung immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. IMTEST klärt die wichtigsten Fragen.

Überwachung im Büro: Technische Möglichkeiten

Es gibt Programme, die alles protokollieren, was in die Tastatur getippt wird. Dabei machen diese sogenannten Keylogger keinen Unterschied, ob es sich um eine E-Mail an den Vorstand oder die heimliche Geliebte handelt. Zugleich lassen sich Anmeldedaten samt Passwort abfangen.



Keylogger gibt es in verschiedenen Versionen. Am bekanntesten sind Software-Keylogger, die sich auf einem Computer verstecken und dort die Tastatureingaben aufzeichnen. Dazu muss es der Arbeitgeber für die Überwachung lediglich installieren und scharfstellen. Anschließend protokolliert es alle Tastenanschläge auf, erfasst die Zeit und geöffnete Programme. Zudem erstellt er in regelmäßigen Abständen Bildschirmfotos. Möglich ist auch, dass der Start bestimmter Programme, die Eingabe von Schlüsselwörtern oder der Besuch ausgewählter Internetseiten als Auslöser fungieren. In diesem Fall legen die Überwachungstools auf Wunsch Protokolle an, die zum Beispiel Informationen über besuchte Internetseiten enthalten und wie lange der Nutzer darauf verweilt. Der Angestellte bekommt von alledem nichts mit. Zudem sind die meisten Unternehmen in der Lage, den Internetverkehr zu überwachen. Dabei sind sie in der Lage, selbst verschlüsselte Verbindungen aufzubrechen und deren Inhalt mitzulesen.

Darf der Chef Angestellte überwachen?

Im Betrieb Big Brother zu spielen, ist für Arbeitgeber zwar technisch einfach, juristisch aber schwierig: Denn die Persönlichkeitsrechte von Angestellten sind gut geschützt. Deshalb dürfen Überwachungsprogramme oder andere Kontrollmaßnahmen am Arbeitsplatz nur dann zum Einsatz kommen, wenn konkrete Hinweise für eine Straftat oder eine exzessive Privatnutzung des Büro-PCs während der Arbeitszeit vorliegen. Oder es gibt wichtige Gründe für die Überwachung, etwa wertvolle Gegenstände oder die Sicherung von wichtigen Anlagen. Faustregel: Gibt es einen Betriebsrat, muss er zuerst seine Zustimmung geben. Falls nicht, müssen alle Mitarbeiter über die Überwachung informiert werden. Ob und welche Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz kommen, darf demnach kein Geheimnis bleiben. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Vorgaben, macht er sich strafbar und kassiert im schlechtesten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Überwachungsprogramme aufspüren

Es kann natürlich passieren, dass ein Chef auf die Gesetzeslage pfeift und seine Angestellten heimlich überwacht. Lassen sich in so einem Fall Programme für die Überwachung aufspüren? Schwierig, aber möglich. Folgende Tipps helfen:

  • Virenscan durchführen: Moderne Virenscanner sind in der Lage bekannte Keylogger aufzuspüren. Um so ein Programm zu installieren, sind allerdings Administratorenrechte nötig.
  • Systemeinstellungen überprüfen: Keylogger benötigen in der Regel Zugriff auf die Eingabehilfen, um die Tastatureingaben zu erfassen.
  • Im Taskmanager nachschauen: Die Tools deaktivieren unter anderem den Windows-Taskmanager oder sind in der Lage ihren Prozess so zu verschleiern, dass dieser im Taskmanager nicht auftaucht. Das ist aber nicht immer so. Nach Hinweisen im Taskmanager oder dem Windows-Explorer zu suchen, kann auf jeden Fall nicht schaden.

Fazit

Überwachung kommen am Arbeitsplatz häufiger zum Einsatz, als viele denken. Wer gegen die Betriebsvereinbarung verstößt, kann mit einer Abmahnung rechnen. Deshalb besser Privates nach Feierabend erledigen und im Notfall besser das eigene Smartphone nutzen.

Nils Matthiesen

Testet als freier Mitarbeiter für IMTEST schwerpunktmäßig IT-Produkte, wie Notebooks und Computerzubehör. Auch Wearables, wie Sportuhren und Ohrhörer gehören in sein Test-Repertoire. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Nils Matthiesen als Technik-Journalist: Anfangs als fester Redakteur beim Computerverlag Data Becker (u.a. PC Praxis), später als selbständiger Journalist für Verlage wie Axel Springer (Computerbild), Spiegel und Handelsblatt. Neben Technik nimmt vor allem Sport viel Raum im Leben des Familienvaters ein. Sie erreichen ihn via E-Mail.