Jetzt aber schnell: Ende Juli endet dieses Jahr die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung. Aber was hat es mit dieser Frist auf sich und für wen gilt sie überhaupt? Wie so oft lautet die Antwort: Das kommt darauf an, ob man überhaupt zur Abgabe verpflichtet ist. Aber auch wenn nicht, ist das kein Grund, die Steuererklärung nicht zu machen. Am einfachsten und schnellsten geht es übrigens mit entsprechenden Programmen für den PC oder per App für Mobilgeräte. IMTEST hat vor Kurzem die beliebtesten Steuerspar-Apps getestet.
Die Abgabefrist gilt längst nicht für jeden
Die wichtigste Info lautet: Die meisten Festangestellten sind gar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Grund hierfür ist der sogenannte Lohnsteuerabzug, der mit Auszahlung des Lohn oder Gehalts vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt geht. Damit ist die wesentliche Steuerpflicht für Arbeitnehmer erfüllt. Und weil das so ist, bedeutet die Abgabefrist Ende Juli auch nicht das Ende aller Möglichkeiten, denn bei freiwilliger Abgabe hat man bis Ende 2028 Zeit. Trotzdem ist das kein Argument, die Steuererklärung lange zu vertagen, denn in den meisten Fällen bedeutet die Abgabe einer Steuererklärung einen zusätzlichen Geldsegen. Und wer will den schon lange aufschieben?
Satte Rückzahlung in Aussicht
Mittlerweile hat es aber vermutlich jede News- und Ratgeber-Seite im Internet einmal heruntergebetet: Durchschnittlich um die 1000 Euro Rückerstattung können Bürgerinnen und Bürger jährlich vom Staat erwarten, wenn sie freiwillig eine Steuerklärung abgeben. Aber Steuererklärungen sind in etwa so unterhaltsam wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Darüber hinaus sind sie kompliziert und zeitaufwendig wie der Bau einer Mondrakete – zumindest fühlt es sich jedes Jahr so an. Umso erstaunlicher ist es, dass die einschlägigen Anbieter von Steuererklärungs-Software wie Buhl Data oder Steuerbot vehement versprechen, man könne seine Steuerklärung binnen Minuten am Handy erstellen, prüfen und versenden. Vier IMTEST-Redakteur:innen haben das mit vier Apps getestet. Testsieger WISO Steuer glänzte dabei mit hohem Funktionsumfang und einer vergleichsweise immer noch einfachen Bedienung.
Wer ist verpflichtet?
Auch wer als Arbeitnehmer „automatisch“ über seinen Arbeitgeber Lohnsteuer abführt, kann trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Die wichtigsten Punkte, die zur Abgabepflicht führen, sind unter anderem diese:
- Nebeneinkünfte: Darunter zählt zum Beispiel der parallele Lohnbezug von zwei Arbeitgebern (Bezug nach Lohnsteuerklasse VI), aber auch alle Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzüge über 410 Euro, das können Renten, Mieteinnahmen oder auch Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.
- Entgeltersatzleistungen: Wie der Name schon sagt, sind das „Ersatz“zahlungen iwe etwa Elterngeld, Krankengeld oder auch Arbeitslosengeld I
- Ehepaare & Eltern: Wenn beide Eheleute arbeiten und einer der beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, ist die Abgabe einer Steuererklärung genauso Pflicht wie bei (unverheirateteten) Eltern, die den Ausbildungsfreibetrag nicht hälftig teilen wollen.
- Rentner: Liegen die Einkünfte von Rentnern über dem Grundfreibetrag, sind auch sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
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Steuerklärung? Ja, gerne!
Ungeachtet dessen lohnt es sich im Grunde immer, auch freiwillig eine Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Der Hauptgrund: Vor allem Arbeitnehmer können fast immer mit einer Rückzahlung rechnen, da der Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers keine Ausgaben und keine Freibeträge berücksichtigt, die in Anspruch genommen werden können. Zudem ändern sich Steuer-Regeln und Freibeträge ständig – oft zugunsten des Steuerzahlers. Die wichtigsten Steuergesetzänderungen für 2025 im Überblick:
- Grundfreibetrag: Der im Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag hat sich um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht.
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil. Zusammen mit dem freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung macht das 4.800 Euro pro Elternteil oder 9.600 Euro pro Kind
- Aufwendungen für Kinderbetreuung: Erhöhung der abzugsfähigen Kosten für Kinderbetreuung auf 80 Prozent oder maximal 4.800 Euro (vorher: 66 Prozent / 4.000 Euro).
- Photovoltaikanlagen: Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wurde die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) für alle Gebäudearten vereinheitlicht.
So unattraktiv das Wort „Steuererklärung“ auch klingt. In den allermeisten fällen ist es sehr leicht verdientes Geld. Wer die Erklärung zudem regelmäßig mit demselben Programm wie WISO Steuer oder Taxfix macht, muss seine persönliche Daten nur einmal eingeben. In den Folgejahren übernimmt das Programm die daten aus dem Vorjahr, sodass es in einfachen Fällen wirklich nicht viel länger als eine halbe Stunde dauert. Bei einer durchschnittlichen Rückzahlung von 1000 Euro ist das ein wirklich guter Stundenlohn.