Der Wunsch nach nachhaltiger Energieversorgung wächst – und Balkonkraftwerke bieten dafür eine praktische Lösung, die auch in städtischen Mehrfamilienhäusern immer beliebter wird. Diese kleinen Solaranlagen, die meist mit wenigen Handgriffen am Balkon oder der Terrasse installiert werden, erzeugen sauberen Strom für den eigenen Verbrauch und helfen, Energiekosten zu senken.
Doch so einfach die Idee klingt, so komplex sind oft die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen in Mehrparteienhäusern. Fragen nach der Genehmigung, der Anmeldung beim Netzbetreiber oder der Sicherheit der Installation spielen eine große Rolle. Zudem müssen sich Bewohner und Eigentümer mit dem gemeinschaftlichen Eigentum und möglichen Konflikten mit der Hausverwaltung auseinandersetzen.
IMTEST beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Vorgaben und technischen Aspekte, geben praktische Tipps zur Umsetzung und zeigt, wie Balkonkraftwerke im Mehrfamilienhaus erfolgreich funktionieren können.
Balkonkraftwerk erklärt: Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
Was ist eigentlich ein Balkonkraftwerk, wie ist es zu installieren und lohnt sich das überhaupt? IMTEST beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit bis zu 2.000 Watt Leistung, die direkt auf dem Balkon, der Terrasse oder auf der Garage installiert wird, um Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Die Anlage besteht meist aus zwei bis vier Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Stecker, mit dem sie einfach an eine haushaltsübliche Steckdose angeschlossen wird.
Seit 2024 gilt durch neue gesetzliche Vorgaben, dass Balkonkraftwerke beim Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. Eine aufwendige Genehmigung entfällt jedoch. Damit wird auch die Nutzung in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen erleichtert und rechtlich besser erfasst. Trotz der vergleichsweise geringen Leistung können Balkonkraftwerke einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung der Stromkosten leisten und sind eine einfache, flexible und kostengünstige Möglichkeit, erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen.

Rechtliche Grundlagen bei Balkonkraftwerken im Mehrfamilienhaus
Die Installation von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben, die Eigentums- und Nutzungsrechte, baurechtliche Regelungen sowie energierechtliche Vorschriften betreffen. Grundlegend bestimmen die Eigentumsverhältnisse, wer über die Errichtung einer solchen Anlage entscheidet.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zählt der Balkon in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, sodass bauliche Veränderungen einer Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft bedürfen. Die Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung enthalten meist entsprechende Regelungen, die verbindlich zu beachten sind.
Bei Mietwohnungen obliegt die Genehmigung des Vermieters, da bauliche Veränderungen am Mietobjekt oder gemeinschaftlichen Anlagen ohne dessen Einwilligung unzulässig sind und eine Vertragsverletzung darstellen können. In aller Regel gilt dies meist nur bei einer Wandmontage oder Ähnlichen. Das Anbringen von flexiblen Panels ist selten ein Problem.
Seit Januar 2024 besteht eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung der Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister. Diese Maßnahme dient der Erfassung aller Erzeugungsanlagen zur Sicherstellung eines stabilen und sicheren Netzbetriebs und ist Voraussetzung für die legale Inbetriebnahme.
Eine Baugenehmigung ist für Balkonkraftwerke in der Regel nicht erforderlich, da sie als Kleinstanlagen gemäß § 3 Nummer 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gelten und meist unter die Bagatellgrenzen der Landesbauordnungen fallen. Dennoch sind örtliche bauordnungsrechtliche Vorschriften zu prüfen, da Kommunen teilweise Sonderregelungen treffen.
Innerhalb der Eigentümergemeinschaft können Konflikte entstehen, etwa wenn optische Veränderungen an der Fassade oder dem Balkon beanstandet werden oder Sicherheitsbedenken bestehen. Die Rechtsprechung tendiert dazu, den gemeinschaftlichen Interessen angemessen Rechnung zu tragen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe geprüft wird. Eine frühzeitige Kommunikation und Abstimmung in der Eigentümerversammlung reduzieren rechtliche Risiken.
Technische Voraussetzungen & Herausforderungen
Für die sichere und regelkonforme Installation von Balkonkraftwerken im Mehrfamilienhaus müssen verschiedene technische Voraussetzungen erfüllt werden. Die technischen Anschlussregeln (TAR) des zuständigen Netzbetreibers legen fest, wie die Anlage angeschlossen und betrieben werden darf, um Netzstabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Der Anschluss erfolgt meist über eine haushaltsübliche Steckdose. Hierbei ist ein Wechselrichter mit integriertem Fehlerstromschutz (RCD) erforderlich. Dieser schützt vor elektrischen Fehlerströmen, die beispielsweise bei Kabeldefekten oder Feuchtigkeit auftreten können.

Die maximale Einspeiseleistung von 800 Watt pro Balkonkraftwerk ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Überlastungen und Störungen im Stromnetz zu verhindern. Diese Begrenzung ist Teil der technischen Anschlussregeln und wird vom Netzbetreiber überwacht. In Mehrfamilienhäusern kann die Einspeisung von Solarstrom Auswirkungen auf das hausinterne Stromnetz haben.
Besonders ältere Elektroinstallationen sind manchmal nicht für eine Einspeisung ausgelegt, was zu technischen Herausforderungen führen kann. In solchen Fällen können Maßnahmen wie ein Lastmanagement oder Anpassungen der Elektroverteilung erforderlich sein, um Spannungsschwankungen und Überlastungen zu vermeiden.
Da Balkonkraftwerke hauptsächlich für den Eigenverbrauch konzipiert sind, erfolgt die Einspeisung von überschüssigem Strom nur in geringem Umfang. Für Anlagen dieser Größe besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der durch das Balkonkraftwerk erzeugte Strom wird direkt vor Ort genutzt, was die Stromrechnung senkt.
Bei der Montage spielt die Ausrichtung der Solarmodule eine entscheidende Rolle, um die Sonnenenergie optimal zu nutzen. Auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern sind die Möglichkeiten hierfür jedoch häufig begrenzt. Außerdem muss die Befestigung sicher erfolgen, ohne das Gebäude zu beschädigen.
Praktische Tipps für Bewohner und Eigentümer
Die erfolgreiche Installation eines Balkonkraftwerks in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Abstimmung. Zunächst empfiehlt sich eine Absprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, um mögliche rechtliche und technische Vorgaben frühzeitig zu klären und Konflikte zu vermeiden. Eigentümergemeinschaften sollten zudem das Thema in der Eigentümerversammlung besprechen, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.
Die Auswahl der passenden Anlage richtet sich nach dem verfügbaren Platz, der Ausrichtung des Balkons und dem individuellen Stromverbrauch. Es empfiehlt sich, auf qualitativ hochwertige Komponenten mit geprüfter Sicherheitstechnik, etwa Wechselrichter mit integriertem Fehlerstromschutz, zu setzen. Dabei können Beratungen durch Fachhändler oder Installateure helfen, das optimale Modell zu finden.
Bei der Montage ist auf eine sichere Befestigung zu achten, die keine Beschädigungen an Balkon oder Fassade verursacht. Viele Hersteller bieten spezielle Montagesysteme an, die flexibel und schonend sind. Die aufwändige Installationen – etwa bei einer Anbrinung an einer Wand und über einem Gehweg – sollten idealerweise durch einen Fachbetrieb erfolgen, der die technischen Anforderungen kennt und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versicherung: Zwar gelten Balkonkraftwerke meist als Teil der Hausratversicherung, doch eine zusätzliche Absicherung oder eine Meldung bei der Gebäudeversicherung kann sinnvoll sein, insbesondere bei Schäden durch Wind oder Vandalismus.

Schließlich sollte auch die Dokumentation der Anlage und die Meldung beim Marktstammdatenregister nicht vergessen werden. Nur so bleibt der Betrieb legal und transparent gegenüber Netzbetreiber und Behörden.
Fazit
Balkonkraftwerke bieten eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, erneuerbaren Strom im Mehrfamilienhaus selbst zu erzeugen und so aktiv zur Energiewende beizutragen. Trotz ihrer vergleichsweise geringen Leistung können sie spürbare Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen. Die aktuelle Rechtslage mit der Pflicht zur Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht die Nutzung, setzt aber auch klare Rahmenbedingungen.
Technisch erfordern Balkonkraftwerke insbesondere die Einhaltung der maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt sowie die Beachtung der Anschlussbedingungen, um Netzstabilität und Sicherheit zu gewährleisten. In Mehrfamilienhäusern sollten technische Besonderheiten des gemeinsamen Stromnetzes berücksichtigt und mögliche Konflikte mit Vermietern oder Eigentümergemeinschaften frühzeitig geklärt werden.
Wer diese rechtlichen und technischen Anforderungen beachtet und die Installation sorgfältig plant, profitiert von einer flexiblen und nachhaltigen Stromquelle, die den eigenen Energieverbrauch optimiert.
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