Vor über 20 Jahren, 2003, forderte der inzwischen designierte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass eine Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen müsse. Tut es auch ein Smartphone-Display? IMTEST hat vier Steuererklärungs-Apps getestet.
Im Test erwies sich der Klassiker von Buhl – WISO Steuer – auch als Testsieger, auch wenn es nicht der einfachste Kandidat war. Als Preis-Leistungssieger ging Steuertipps von Wolters Kluwer aus dem Rennen. Beachtung fanden im Test allerdings dabei nur die Preise für eine Einzelabgabe. Abo-Modelle können den Preis noch etwas drücken, absetzbar sind die Kosten aber in jedem Fall – im nächsten Jahr. Für alle Kandidaten gilt: Konsequent angewandt können sie beim Sparen helfen beziehungsweise für eine kleine Extra-Einnahme sorgen.
Diese Steuerspar-Apps sind im Test:
- Steuerbot (Steuerbot GmbH)
- Steuertipps (Wolters Kluwer Steuertipps GmbH)
- Taxfix (Taxfix SE)
- WISO Steuer (Buhl Data Service GmbH)
Steuer sparen per App: Das sind die IMTEST-Kandidaten
In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie sich WISO Steuer von Buhl Data durch Vielseitigkeit und großem Funktionsumfang den Testsieg sicherte und warum der zweitplatzierte Kandidat Taxfix zwar keinen Preis-Leistungssieg erhielt, aber dennoch einen zweiten Blick wert ist.

Testsieger: WISO Steuer – Der Klassiker
Die Steuererklärungs-Software von WISO ist schon seit Jahren etabliert und genießt großes Vertrauen bei Steuerzahlern. Die zugehörige App kann an diesen Erfolg anknüpfen, ist sie doch im Grunde nichts anderes als eine für die mobile Ansicht optimierte Version des bekannten Programms. Wer WISO schon einmal verwendet hat, wird sich in der App genauso gut zurechtfinden wie in der Browser- oder Desktop-Version. Der Vorteil von WISO Steuer gegenüber allen anderen Anbietern: Hier kann fast jeder seine Steuererklärung erstellen, vom angestellten, verheirateten Gemeinsam-Veranlagten, vom Gewerbetreibenden bis zum Rentner, vom Krypto-Spekulant bis zum Vermieter. Kehrseite: WISO ist deutlich komplexer als die anderen Kandidaten und erfordert ein bisschen Eingewöhnung. Dies auch deshalb, weil die Hilfestellung zwar umfänglich, aber für absolute Laien genauso wie die Benutzerführung nicht immer selbsterklärend ist. Wer zum ersten Mal eine Steuerklärung macht, sollte sich hier etwas Zeit nehmen – egal ob per App, im Browser oder im Programm. Die Berechnung der IMTEST-Musterfälle wies zudem nur bei Familien und Verheirateten geringe Abweichungen zu den anderen Kandidaten.
- PRO
- Berücksichtigt so gut wie alle gängigen Steuerfälle
- KONTRA
- Teilweise etwas komplex. Erklärungen nicht immer sofort verständlich
Imtest Ergebnis:
gut 1,95

Platz 2: Steuerbot – automatisch fertig
Die App von Steuerbot könnte ein heimlicher Sieger für alle Steuerklärungs-Anfänger und insbesondere für die simplen Steuerfälle werden, denn Steuerbot ist selbst für Laien sehr einfach zu bedienen. Was eben auch daran liegt, dass sich Steuerbot aufs ganz Wesentliche konzentriert – und das gilt auch für die darin akzeptierten Steuerfälle. Ähnlich wie auch Taxfix richtet sich Steuerbot also an die ganz einfachen Steuerfälle und glänzt daher auch mit einer einfachen Benutzerführung. Dafür fehlen beispielsweise einige Komfortfunktionen wie etwa eine Belegerfassung. Die Scan-Funktion für die Lohnsteuerbescheinigung befand sich zum Testzeitpunkt zwar noch im Beta-Stadium, funktionierte aber schon gut. Die Berechnungen waren sogar am Ende noch etwas plausibler als bei Taxfix.
- PRO
- Einfache Bedienung, gute Benutzerführung, verständlich
- KONTRA
- Für komplexe Steuerfälle nicht verwendbar
Imtest Ergebnis:
gut 2,30

Platz 3: Taxfix – einfach machen
Taxfix ist ideal für angestellte Singles ohne weitere Einkünfte, aber auch kleine Familien. Sehr gut: Taxfix fragt vor dem Start der (langwierigen) Eingabe alle relevanten Daten ab, ob das Programm für Nutzer:innen überhaupt ausgelegt ist. Falls nicht (etwa bei Gewerbe, Vermietung oder Einkünften aus Photovoltaik-Anlagen), verabschiedet sich das Programm höflich, aber bestimmt, bevor man Stunden fürs Eintippen aller persönlichen Daten oder gar fürs Anlegen eines Benutzerkontos aufgewendet hat. Kleiner Wermutstropfen: Taxfix ist vergleichsweise teuer. Knapp 50 Euro werden bei Einreichung einer einzelnen einfachen Steuererklärung fällig (im Abo sind es nur 40 Euro). Aber wie bei allen anderen Kandidaten: auch erst dann.
- PRO
- Sehr einfache Sprache, sehr gute Benutzerführung, guter logischer Aufbau
- KONTRA
- für komplexe Steuerfälle nur sehr bedingt geeignet
Imtest Ergebnis:
gut 2,34
Platz 4: Steuertipps – vielseitig im Browser
In der App bietet Steuertipps nur einen begrenzten Funktionsumfang, ist also per App vor allem für einfache Steuerfälle mit wenig bis keinen Extra-Erträgen oder -Ausgaben ausgelegt. Im Test selbst sorgten vereinzelt ein paar technische Schwierigkeiten bei der Eingabe von Daten für Kinder und für ein zeitweiliges Aussteigen der App. Hier musste man auf den Webbrowser ausweichen, um überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen.
- PRO
- noch einfache Benutzerführung, klare Sprache
- KONTRA
- teils mit technischen Schwierigkeiten, einige Funktionen nur im Browser nutzbar
Imtest Ergebnis:
befriedigend 2,78

So testet IMTEST Steuerspar-Apps
Bedienung, Verständlichkeit, Benutzerführung, Aufbau, Hilfe und Plausibilität der Berechnung – IMTEST testet an echten Praxisfällen und mit echten Steuerpflichtigen, wie gut die Apps funktionieren.
Bedienung: das Bierdeckel-Prinzip
Fast alle Anbieter werben damit, dass mit ihren Apps die Steuerklärung in weniger als einer Stunde erledigt sein soll. Daran hat IMTEST die Apps mit Hilfe von vier echten Steuerfällen gemessen: ein alleinstehender Single, eine verheiratete Person ohne Kinder, eine Familie mit zwei Kindern und ein getrennt lebender mit Kindern bildeten vier typische, aber nicht zu komplizierte Musterfälle. Spoiler: Mit keiner App waren die tester:innen innerhalb einer Stunde fertig. Dennoch fiel auf: Noch nie war das Anfertigen einer Steuererklärung so nahe an einer „Bierdeckel“-Aktion als mit den Apps im Test.
Funktionsumfang
Was hilft die einfachste App, wenn sie den speziellen Steuerfall nicht berücksichtigen kann? Nichts. Darum prüfte IMTEST bei allen Apps den Geltungsbereich. Die Quadratur des Kreises besteht also darin, auch komplexere Steuerfälle in ein Format zu bringen, das auf einem Smartphone-Display funktioniert. Je besser das gelingt, desto besser die Bewertung.
Logik & Hilfe
Wer weiß schon genau, wie viele Arbeitstage ein Jahr hat, wenn Urlaub, Krankheit Homeoffice und andere Faktoren an den Zahlen knabbern. Umso besser also, wenn das Programm möglichst kein Wissen voraussetzt, sondern wirklich alles abfragt und das Ergebnis im Hintergrund automatisch berechnet. Ebenfalls wichtig: Die Eingabe persönlicher Daten. Wer beispielsweise als getrennt lebendes Elternteil mehrerer Kinder bei der Angabe des zweiten Kindes den Namen und die Adresse der zuvor eingegebenen Mutter zumindest vorgeschlagen bekommt, wird sich darüber freuen, diese Daten nicht andauernd wieder eingeben zu müssen.
Plausibilität der Berechnung
IMTEST hat die errechneten Rückerstattung mit Steuerbescheiden aus vergleichbaren, vergangenen Jahren abgeglichen und gleichzeitig bewertet, wie sehr die einzelnen Kandidaten von dem durchschnittlich berechneten Erstattungsbetrag aller Kandidaten unterscheiden. Das ermöglicht eine Aussage über die Plausibilität der Berechnung.
AGB & Datenschutz
Bei Abgabe der Steuerklärung werden viele sensible und private Daten versendet. IMTEST hat einen unabhängigen Anwalt beauftragt, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauso wie die Datenschutzbestimmungen auf Fallstricke und Kundenfreundlichkeit zu prüfen und zu bewerten.
Die wichtigsten fragen zur Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung – egal ob freiwillig oder nicht – klärt IMTEST im folgenden Abschnitt:
**FAQ: IMTEST klärt die drängendsten Fragen zur Steuerpflicht
1. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Angestellte sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel der Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 €, Nebeneinkünfte, mehrere gleichzeitige Beschäftigungen, die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor oder die Eintragung von Freibeträgen.
Tipp:
Auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung in vielen Fällen. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer mehrere hundert Euro zurück. Besonders lohnenswert ist sie, wenn hohe Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Sonderausgaben angefallen sind.
Steuern: Sechs verhängnisvolle Irrtümer die teuer werden können
Das Einkommensteuergesetz umfasst über 2.500 Seiten. Kein Wunder, dass nicht jeder durchblickt. IMTEST zeigt die 6 häufigsten Steuerirrtümer.
2. Welche Belege brauche ich?
Benötigt werden insbesondere:
- die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber,
- Quittungen für beruflich genutzte Anschaffungen (z. B. Computer, Fachliteratur),
- Nachweise über Fahrtkosten,
- Rechnungen für Handwerkerleistungen,
- Spendenquittungen,
- Nachweise über gezahlte Versicherungen und
- Belege über Kinderbetreuungskosten.
Tipp:
Es ist ratsam, bereits zu Jahresbeginn einen festen Platz für alle steuerlich relevanten Unterlagen einzurichten – sei es in Papierform oder digital. Auf den jeweiligen Belegen sollte vermerkt werden, in welchem Zusammenhang sie mit der Arbeit oder dem Haushalt stehen. Eine gute Organisation erleichtert die Erstellung der Steuererklärung erheblich.
3. Welche Kosten können Angestellte absetzen?
Antwort:
Abgesetzt werden können unter anderem:
- die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg (0,30 € pro Kilometer einfacher Strecke),
- Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Bürostuhl, Laptop, Drucker),
- die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr),
- Fortbildungskosten,
- Kosten für beruflich veranlasste Umzüge oder
- Bewerbungskosten.
Tipp:
Selbst kleinere Anschaffungen wie ein Büromaterial-Set oder eine ergonomische Maus können angesetzt werden. Liegen keine Belege vor, gelten pauschale Werbungskosten in Höhe von 1.230 €. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, lohnt sich das detaillierte Auflisten aller Ausgaben.
4. Welche steuerlichen Vorteile bringen Kinder?
Eltern erhalten vom Kindergeld oder – je nach Einkommen – vom Kinderfreibetrag. Zusätzlich können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten (z. B. für Kita, Hort oder Tagespflege) bis maximal 4.000 € pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für volljährige Kinder in Ausbildung außerhalb des Haushalts gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 924 € pro Jahr.
Tipp:
Kinderbetreuungskosten dürfen nicht bar gezahlt worden sein, um anerkannt zu werden. Zudem sollten Betreuungsverträge, Zahlungsnachweise und Bescheinigungen über erhaltenes Kindergeld aufbewahrt werden. Auch das Schulgeld für staatlich anerkannte Privatschulen kann zu einem bestimmten Teil (max. 30 %) abgesetzt werden – allerdings nur die reinen Unterrichtskosten, nicht Verpflegung oder Fahrten.
5. Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Wird die Steuererklärung selbst erstellt, muss sie spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingehen. Erfolgt die Abgabe durch einen Steuerberaterin, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2026.
Tipp:
Je früher die Unterlagen eingereicht werden, desto schneller erfolgt in der Regel die Bearbeitung durch das Finanzamt. Wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat erheben. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen und gegebenenfalls frühzeitig Fristverlängerung zu beantragen.
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