Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon blitzt es am Straßenrand. Besonders während des dieswöchigen Blitzermarathons, bei dem bundesweit verstärkt geblitzt wird, kann das schnell in einem teuren Foto enden. Es gibt jedoch auch Hilfsmittel, um sich vor Bußgeldern zu schützen. So erfreuen sich Gefahren– und Blitzerwarner wie der Ooono Co-Driver No2 oder Needit Drive One großer Beliebtheit. Diese Geräte warnen im Auto sowohl vor stationären als auch vor mobilen Radarfallen und haben zudem Baustellen oder andere gefährliche Stellen im Blick. IMTEST erklärt in diesem Artikel, ob ihr Einsatz erlaubt ist und welche Konsequenzen gegebenenfalls drohen.
Radarwarner: Das ist verboten
In der Straßenverkehrsordnung steht zu diesem Thema:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.”
§ 23 Absatz 1c StVO

Der Kauf, der Besitz und die Installation von Blitzerwarnern ist in Deutschland erlaubt – deren Nutzung jedoch nicht, sofern es sich um Geräte handelt, die ausschließlich dem Zweck dienen, Radarfallen zu erkennen. Solche Geräte dürfen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden.
Blitzer-Apps sind am Steuer verboten – selbst wenn sie beim Beifahrer laufen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Auch Navigationsgeräte, die vor Blitzern warnen, dürfen diese Funktion während der Fahrt nicht nutzen. Bei Multifunktionsgeräten muss die Blitzerwarnung deaktiviert sein.
Diese Strafe droht
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Dabei droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner im Fahrzeug, kann sie diesen zudem sicherstellen oder sogar vernichten.
Das ist dagegen erlaubt
Beim Ooono Co-Driver können beispielsweise fast alle Funktionen dauerhaft legal genutzt werden – die Blitzerwarnung muss jedoch während der Fahrt deaktiviert sein. Vor Fahrtantritt ist es dagegen erlaubt, nach Blitzern zu schauen. So darf man den Radarwarner oder die Blitzer-App nutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzusehen, die auf der geplanten Strecke liegen. Auch Hinweise zu Blitzern in den Verkehrsnachrichten im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Außerdem sollen diese eher dafür sorgen, dass Autofahrer auf der gesamten Strecke langsamer fahren und nicht an einer Stelle abrupt abbremsen.






